Das Wichtigste beim Unterhalt prellen ist: Sich pfändungsfest machen.
Was Zugewinn und § 1385 BGB angeht, das kann Dir egal sein, wenn Du eh nichts zahlst. Dann sind halt die scheidungsbedingten Schulden noch höher. Zugewinn wird ohnehin erst ab Rechtskraft der Scheidung ein Thema.
Gesetzliche Rente können sie Dir lt. ZPO noch komplett wegnehmen.
Was Zugewinn und § 1385 BGB angeht, das kann Dir egal sein, wenn Du eh nichts zahlst. Dann sind halt die scheidungsbedingten Schulden noch höher. Zugewinn wird ohnehin erst ab Rechtskraft der Scheidung ein Thema.
Gesetzliche Rente können sie Dir lt. ZPO noch komplett wegnehmen.