30-04-2019, 09:24
(30-04-2019, 09:15)rockx schrieb: Wenn es so ist hätte man bei Hartz4 plus Nebenjob 1080 Selbstbehalt? Oder gelten für Unterhaltspflichtige andere Gesetze? Das wäre interessant den das JA wird ja immer die 880 Euro ansetzen obwohl man geringfügig gearbeitet hat.
Moin. Das wird, auch in diesem Forum, immer wieder diskutiert. Einem Unterhaltspflichtigen, der so wenig verdient, daß er den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, wird gerne "fiktiv" so gerechnet, als wäre er vollschichtig erwerbstätig. Nennt sich Einkommensfiktion und geht dank den unterhaltsmaximierenden Richtern aus §1603 Abs. 2 BGB, Satz 1, hervor
Zitat:Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater