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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#43
(28-08-2019, 11:50)Arminius schrieb: ...das könnte bei mir mitlerweile einiges erklären. Da der Pfüb seit 2011 installiert ist und die Bankverbindung der Gläubigervertreter angegeben ist.



Die dürfte das Geld doch sonst gar nicht "Ausgekehrt" bekommen wenn Sie nicht die Vollmacht/Titel hätte nach all den Jahren... Huh Huh

Die Bank muss dir doch eine Kopie des PfÜB zukommen lassen können, wenn die dein Geld an jemand anderen zahlen? Wenn sich dann dieser PfÜB auf diesen alten Titel bezieht - alles klar dann, oder?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Austriake - 28-08-2019, 15:48

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