Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#35
@p

Ich habe nur einen Gläubiger.

Verstehe ich dich richtig, das der Unterhaltsgläubiger selber einen PfüB erstellen lassen kann (wegen rückständigen Unterhalt) und dann später nach 850d zpo pfänden lassen kann obwohl er selbst der andere Gläubiger mit PfüB ist ?

Soweit ich mal irgendwo gelesen habe muss gepfändete Unterhalt auf den Unterhalt angerechnet werden in dem Monat wo er gepfändet wird.

Das ein Unterhaltsgläubiger "bevorrechtigt" pfänden kann nach 850 d zpo ist klar.

Als Bsp: Bekommen 900,00 Euro monatlich. 850,00 sind der Pfänduungsfreibetrag (auch nach 850 d zpo)...dann wird "automatisch" 50,00 Euro auf den Pfüb verrechnet. Da hat man gar kein Einfluss drauf...

Hoffe das ist verständlich...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 04-07-2019, 09:01

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Pfändungskonto Vs. Unterhaltspfändung bei Minderjährigen Zoe 6 1.234 09-05-2023, 18:23
Letzter Beitrag: Nappo
  Anwalt Generalvollmacht, laufender Unterhalt? Gast1969 1 1.110 27-08-2021, 14:32
Letzter Beitrag: p__
  Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung dd-man 20 5.110 05-11-2020, 15:26
Letzter Beitrag: dd-man
  Unterhaltsvorschuss laufender Bezug Arminius 6 4.363 15-05-2019, 07:31
Letzter Beitrag: Austriake

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste