04-07-2019, 07:23
Ich hatte zwei Verhandlungen, eine vor dem FamGericht, eine vor dem OLG. Ich habe gewonnen, der Unterhaltsbetrag den das FamGericht festgesetzt hatte (1.766.- mtl) wurde kassiert und auf 492.- festgesetzt.
Für die Zeit zwischen Entscheidung FamGericht (Mai) und OLG (November) galt faktisch der Unterhaltsbetrag von 1.766.-, den habe ich natürlich nicht bezahlt, weil ich damit ja meine Leistungsfähigkeit bewiesen hätte. Also entstand ein Unterhaltsrückstand aus diesen paar Monaten Differenz. Und dafür hat die gegenerische Anwältin einen PfÜB erwirkt (als direkte Folge davon habe ich meinen Job verloren; kaufmännische Vertrauensstellung ist erledigt bei Pfändung).
Für die Zeit zwischen Entscheidung FamGericht (Mai) und OLG (November) galt faktisch der Unterhaltsbetrag von 1.766.-, den habe ich natürlich nicht bezahlt, weil ich damit ja meine Leistungsfähigkeit bewiesen hätte. Also entstand ein Unterhaltsrückstand aus diesen paar Monaten Differenz. Und dafür hat die gegenerische Anwältin einen PfÜB erwirkt (als direkte Folge davon habe ich meinen Job verloren; kaufmännische Vertrauensstellung ist erledigt bei Pfändung).
Bibel, Jesus Sirach 8.1