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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#25
(10-05-2019, 10:03)p__ schrieb: Eine Überpfändung ist schlichtweg Diebstahl. Würde das auch so bestraft, wären die eifrigen Abkassierer wesentlich vorsichtiger.

Nun ja,

die Rentenversicherung weiß ja nicht resp. kann ja gar nicht wissen, dass die Pfändung mittlerweile erledigt ist. Im Mai 2019 abbezahlt, Renteneintritt September 2022. Dann beginnt die Rentenversicherung, ab Oktober 2022 den PfÜB zu bedienen, in Unkenntnis der Tatsache, dass dieser schon gar nicht mehr existieren dürfte.

Ich werde die Exen-Anwältin von meiner Anwältin auffordern lassen, den PfÜB nach Erledigung auszuhändigen. Bereite eh derzeit eine Abänderungsklage vor, um den Unterhaltsbetrag zu reduzieren und irgendwie eine Befristung hinein zu bekommen. Notfalls den §1579 BGB bemühen - wer mich mit sinnlosen Strafanzeigen überzieht, kann nicht auch noch endlos Unterhalt verlangen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Austriake - 10-05-2019, 16:41

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