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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#19
@Austriake
Danke, Nachvollziehbar....

Bei mir wurde schon ein PfüB installiert...bevor ich überhaupt einen Job hatte Huh ...Bei meiner Verhandlung § 170 StGB...Richter:"Was ist das denn ?"
Die Rechtsanwältin wollte das ich mir einen Mini - oder Midijob suche...Der hat doch schon ein P-Konto!...Wieso hauen Sie einen PfüB in das Konto bevor er überhaupt einen Job hat.

...und Tschüss

Normalerweise hat doch laufender Unterhalt vorrang vor Rückständigen ?...Aber ich müsste ja schon über die 2200,00 Euro kommen um 1,00 auf den rückständigen Unterhalt zu bezahlen.(850 d zpo jetzt mal rausgelassen)...würde aber bei mir auch nicht gehen.
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 09-05-2019, 19:13

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