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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#17
Also bei mir lief das so: die Anwältin meiner Ex hat einen PfÜB an die Hausbank geschickt, den gleichen PfÜB noch mal an den Arbeitgener und an die Rentenversicherung. Arbeitgeber gibst nicht mehr, PfÜB bei der Rentenversicherung interessiert vorläufig nicht.
Die Hausbank sperrt alle Eingänge und Guthaben bis auf einen Betrag von 1149.- € monatlich. Beispiel: auf dem Konto befinden sich 2.800.- €, davon lässt man mir 1149.- €, der Rest wird blockiert (nicht überwiesen!) an die Exen-Anwältin. Im Monat immer so um die 750.- €, dazu zahle ich den laufenden Unterhalt in Höhe von 492.- €, von meinem ALG1 in Höhe von 1.870.- €.

Ich zahle also von meinem Selbstbehalt von 1149.- € noch 492.- € laufenden Unterhalt. Die Zahlungen auf den PfÜB gehen vom Rest ab.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Austriake - 09-05-2019, 17:56

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