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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#16
(29-04-2019, 21:34)Surajin schrieb: Laufender Unterhalt geht immer vor Unterhaltsschulden. Du kannst nicht bestimmen wofür es verwendet wird.

Kann mir mal einer sagen wie das bei einer Kontopfändung ist ? Muss der gepfändetet Unterhalt in dem Monat angerechnet werden wo er überwiesen wird ?
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 08-05-2019, 19:20

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