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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#2
Das p-Konto ist wie ein Überlauf. Übersteigt der Geldpegel den Betrag, der von dir gepfändet werden kann, wird der abgeschöpft. Alles was drunter ist, bleibt unberührt. Es kommt also drauf an, wieviel das "etwas Geld" ist, das du dort drauf lassen willst.
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von p__ - 28-04-2019, 19:38

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