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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin und Jagd auf Vater
#1
Ich hatte vor einigen Monaten eine Gerichtsverhandlung bei der es zur Befragung des Kindes kam. Die Richterin hat das Protokoll der Verhandlung sowie das der Kindesbefragung schwer frisiert. Natürlich zu Gunsten der Mutter und zu meinen ungunsten.

Ich hatte dazu eine ausführliche Stellungnahme zur Protokollverbesserung geschrieben. Bspw. wurden die Beschwerden des Kindes bezüglich einer übermässigen Betreuung im Kindergarten komplett unter den Tisch fallen gelassen. Ebenfalls die umfangreichen Erpressungen der Helferindustrie und der Mutter, damit ich diese entlaste, einfach unter den Teppich gekehrt. 

Die Protokollergänzung wurden abgewiesen mit der Begründung, dass die Richterin nur das wesentliche Protokolieren müsse und kein Wortprotokoll machen bräuchte. Dreiste Frechheit!

Ein Bekannter hat mir genau die selbe Story erzählt. Auch dort schwört das Kind, dass es dem Richter bspw. gesagt hätte, dass es zum Vater wolle. Im Protokoll der Kindesbefragung steht etwas ganz anderes drin. Der Junge hat geheult und meinte, dass der Richter lügen würde, was ich dem glaube.

Mir werden von dieser Richterin standartmäßig die vollen Kosten der Verfahren aufgedrückt, was dann vom OLG zurück gedreht werden muss. Das ist dieser Richterin aber sch... egal. Die beschließt einfach ihre feministischen Vorstellungen.

Ich hatte mich bereits wegen der Richterin beim Gerichtspräsidenten beschwert. Als Ergebnis wurde mir sozusagen mitgeteilt, dass bei so vielen Verfahrensbeteiligten, dass garnicht sein könnte. Ich sozusagen ein Verschwöhrungstheoretiker sei. 

Leider sucht sich die Richterin ihre Diensteister nach freiem ermessen aus und da haben natürlich nur diejenigen eine Chance, die bei diesen dreckigen Spielchen mit machen. Was ich dem dann auch geschrieben habe (natürlich in rhetorisch netter Form)

Ich hatte noch ein weiteres Verfahren bei Gericht. Es ging darum, dass die Mutter keinen Kindesunterhalt gezahlt hat, als das Kind noch bei mir lebte. Das Verfahren hat im Stadium der Auskunftsklage jahrelang vor sich hin gedümpelt. Der Anwalt hatte keinen Bock, obwohl ich den mehrfach gebeten habe den Sachstand anzufragen. 

Da der (leider) voll bezahlt war und ich andere Themen hatte, habe ich den für das Unterhaltsverfahren nicht gewechselt.

Als letztes hat das Gericht vorgeschlagen sich beim Güterichter zu einigen. Mein Anwalt hat darauf hin geschrieben, dass die Mutter erstmal offen legen soll. Das war vor 1 Jahr. 

Kurz danach habe ich den Anwalt für das Sorgerechtsverfahren gewechselt. Das Unterhaltsverfahren sollte der alte Anwalt aber weiter führen. Schließlich war er bezahlt.

Der alte Anwalt hat unter der Sorgerechtsnummer dann mitgeteilt, dass er mich nicht mehr vertritt. Zum Unterhaltsverfahren hat der nichts gesagt. Das war aber allgemein formuliert. Im Betreff das Sorgerechtsaktenzeichen und dann ich vertrete Herrn ..... nicht mehr.

Mein alter Anwalt hat das Gericht jetzt vor drei Wochen, also nach rd. einem Jahr, aufgefordert der Unterhaltssache einen Fortgang zu geben. Gerichtliche Antwort: Das Verfahren sei nach Aktenordnung abgetragen worden, nachdem der Antragssteller nicht mehr betrieben hat und nicht mehr betreibt. 

Ich bin geschockt! Schließlich war das letzte Schreiben die Aufforderung, dass das Gericht die Offenlage durch die Exe beschließen möge.

Der Anwalt will das Gericht auffordern das Verfahren wieder zu eröffnen. Hat der seit 1 Woche aber auch nicht gemacht.

Was mache ich den jetzt. 
Verklage ich den alten Anwalt auf Schadenersatz?

Soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterinn einreichen wegen dem Protokoll und der Abtragung? Ich würde herzlich gern Dampf gegen die Richterin ablassen. Positives habe ich von dieser Feministin sowieso nicht zu erwarten. Mir würde es aber besser gehen der (smart) zu sagen, was ich von der halte.

Ich bin mal wieder ordentlich sauer gefahren, während der Umgangspfleger mir um die Ecke kommt, dass ich im Interesse des Kindes Wochenend- und Ferienumgänge machen soll. Ich bin aber mit dem Kinderthema soweit durch und 1mal die Woche (sofern ich Zeit habe) reicht mir. Meiner Tochter geht es soweit auch ganz gut und die Bindung zu mir ist hervorragend.

Irgendwie rieche ich, dass der Umgangspfleger mich an die Leine nehmen will. Wir haben seit 3 Jahren eine Umgangsregelung für Wochenendumgänge und hälftige Ferien, die noch nie gelebt wurde. Den Umgang findet seit 2 Jahren von Dienstag auf Mittwoch statt. Beschliessen wollte die Richterin das aber nicht. Ich soll in die Wochenend- und Ferienregelung gedrängt werden, wofür extra ein Umgangspfleger für die Mutter bestellt wurde. Die benötigt nämlich Entlastung. 

Vermutlich wird der Umgangspfleger ab Sommer verstärkt Druck aufbauen, weil das Kind in die Schule und den Hort kommt. Da wird dann irgend etwas vorgeschoben warum der Umgang an den Werktagen nicht mehr möglich ist.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt beim Umgangspfleger, der ohne Begrenzung der Dauer beschlossen wurde und für Umgangsflexibilität sorgen soll. Die Bestellung ist also Verfassungswidrig. Der Umgangspfleger versucht die Wochenend- und Ferienumgänge wieder durch zu setzen. 

Es gibt zwischenzeitlich einige Urteile bei denen Väter zu Ordnungsgeldern verurteilt wurden, weil die sich an die Umgangsregelung nicht halten. Das ist ein neues Foltermittel, um die Mütter zu entlasten. Mein Bekannter berichtet davon, dass er mit diesem Foltermittel aktuell belastet wird.

Ohne Sorgerecht sehe ich mich nicht in der Verantwortung irgendwelche Kompromisse in meinem Leben zu machen. Auch wenn meine Ex keinen Bock auf Kinderbetreuung hat und lieber Zeit mit ihrem neuen Stech.... die Wochenenden / Ferien verbringen würde.

Ich hatte schon überlegt die Kommunikation zum Umgangspfleger einzustellen und die Umgänge direkt mit meiner Tochter aus zu machen. Letztlich finden diese von Dienstag auf Mittwoch statt und wenn diese ausfallen, dann sage ich der das halt. Die Kommunikation ist aber erschwert. Dem Kind werden Telefonate verboten und ich soll mich grundsätzlich mit allem an den Umgangspfleger wenden. Dreckiges spiel, um die Mutter zu schützen. Der Umgangspfleger ist ja ein "neutraler" Dritter.  

Nach 3 Monaten Umgangsabbruch, habe ich den Kontakt zu meiner Tochter vor 4 Wochen wieder aufgenommen.
Ich möchte diesmal keine Fehler machen und mich nicht wieder in die Ecke drängen lassen. Ich habe aber das Gefühl, dass die Jagdsaison auf mich gerade wieder eröffnet wird.

Ich habe also 3 Themen
1. Abtragung des Unterhaltsverfahrens 
2. Beschwerde gegen die Richterin, um der zu zeigen. "Ich lass mir von Dir nichts gefallen"
3. Umgangszwang an Wochenenden / Ferien
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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin und Jagd auf Vater - von Alles-durch - 27-04-2019, 16:35

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