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Fragen zur Umgangsänderung bei Umzug
#4
Angesichts ungeliebter Umgänge mit dem Vater noch mehr Umgang zu verordnen ist nicht gerade die übliche Beschlusslage im Familienrecht. Das wäre nur der Rat, den eine Psychologenminderheit geben würde, um damit Entfremdungstendenzen zu begegnen. Der Richter ist frei in der Frage, ob er ein Gutachten anfordert, ob er selber mit dem Kind sprechen will oder einen Antrag einfach komplett ablehnt, weil sich seit dem letzten Beschluss nichts verändert hat und somit kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Das Kind ist noch relativ klein, da wird er eher nicht mit ihm reden.
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RE: Fragen zur Umgangsänderung bei Umzug - von p__ - 24-03-2019, 13:15

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