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Macht Scheiden wirklich frei ?
#1
Tongue 
Hi,

mal 'ne grundsätzliche Verständnisfrage... Macht sich Scheiden lassen wirklich frei, und falls ja, ab wann?

Mit Rechtskraft der Scheidung ist ein Mann ja noch nicht frei, die Ex kann noch weiter Unterhalt wollen und einem weiterhin alles Mögliche in Rechnung stellen.

Gibt es rein rechtlich gesehen einen Zeitpunkt an dem man wirklich endgültig geschieden ist und seine Ruhe vor der Ex und den Balgern hat, im Sinne von: Es können einem weder vom Staat noch von der Ex noch von den Kinderchen Pflichten mehr auferlegt werden und ebenso auch keine Forderungen mehr gegen einen gestellt werden, die irgendetwas auch nur im Entferntesten mit der Ehe zu tun haben?

Man hört von Fällen, in denen die Ex Jahre nach der Scheidung arbeitslos oder krank/pflegebedürftig wurde, und dann der Staat wieder beim seit Jahren Geschiedenen erneut anklopft und "solidarische" Zahlungen einfordert.

Wie lange kann die Ex nach der Scheidung noch nachfordern?

Mit anderen Worten: Ist ein "Geschiedener" jemals wieder frei ?

Grüße Big Grin Heart
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#2
Emotional frei kann er schon mit der räumlichen Trennung sein. Finanziell frei, ist eine andere Sache. Smile
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#3
Es gibt keinen definierten Zeitpunkt. Nicht mal den Tod, § 1586b BGB. Es gibt nur eine vielfältige Rechtssprechung mit allen möglichen Zeiten und Gründen.
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#4
Nein, denn den Status "ledig" bekommst du nie wieder zurück. Dennoch bin ich sehr zufrieden, seit Jahren geschieden zu sein und dieser Status wird sich nicht mehr ändern.
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#5
Ich habe von einem Fall gelesen, da wollte eine Stadt für eine Frau nach über 30 Jahren noch Zahlungen vom Ex, weil seine Ex im Altenheim gelandet war. Ich glaube, daß habe ich hier sogar mal gepostet. Ich meine, daß der Mann (selber Rentner) sich gerichtlich wehren mußte, der Ausgang des Verfahrens war aber unklar. Finde den Beitrag aber derzeit nicht wieder.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Frei ist man erst, wenn man nichts mehr zu verlieren hat. Ich habe mich niemals freier gefühlt, als nachdem ich den Karren gegen die Wand gefahren und mich emotional getrennt habe. Dann wird auch der Kopf frei, zum Planen und Durchführen hilfreicher Strategien.
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#7
§ 1586b ist also der Killerparagraph, der gegen jede Eheschließung spricht.

Die Frage ist, bezieht sich dieser nur auf bereits erhobene und zugesprochene Ansprüche oder können sogar nach Ableben des Geschiedenen noch dessen Erben/Nachkommen für ihn stellvertretend mit neuen Forderungen/Kosten/Ansprüchen konfrontiert werden?
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#8
Dagegen sprechen auch rund 200 weitere Paragrafen.
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#9
Wie was? Beispiele?
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#10
Na, zum Beispiel die heiligen Gebote ab §§ 1569 BGB....
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#11
OK ja, ich meinte eher nach Ableben des Geschiedenen, wenn Kinder, Eltern, Verwandte noch das Scheidungssüppchen weiter finanziell auslöffeln dürfen.
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