15-03-2019, 14:47
Nicht verheiratet, nicht im Mietvertrag, das ist wenigstens rechtlich eindeutig. Hast du Grund zur Annahme, dass es Ärger geben könnte? Wie steht denn die Dame zu deiner Auszugsforderung? Wenn die Beziehung zu Ende ist, müsste sie doch selber ein Interesse haben, da wegzukommen.
Nach so kurzer Zeit eine Affäre in die Wohnung zu holen, wie kam es zu diesem äusserst fahrlässigen Fehler?
Nach so kurzer Zeit eine Affäre in die Wohnung zu holen, wie kam es zu diesem äusserst fahrlässigen Fehler?