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Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ?
#17
Eher nicht. Bei Studenten reicht die reine Studienbescheinigung auch nicht. Wer Unterhalt will, muss auch nachweisen dass er zielstrebig die Ausbildung tatsächlich absolviert. Wenn vorher schon Fehlzeiten und Ausfälle Problem waren, dürfte der Nachweis durch Zeugnis noch plausibler zu begründen sein, denn eine Schulbescheinigung sagt nichts darüber aus (wohl aber das Zeugnis), genausowenig wie eine Studienbescheinigung etwas darüber aussagt ob in der Realität überhaupt noch studiert wird.
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RE: Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ? - von p__ - 08-02-2019, 00:09

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