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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz
#28
(04-02-2019, 11:29)Freebird schrieb: Weis keiner was passierenwürde, wennich in eine anderes EU Land einreisen würde?

Aber was würde passieren, wennich mit einem klein Kind über einen Deutschen Flughafen einreisen würde, würden die mich dann auch direkt verhaften und was würden die mit dem Kleinkind dann machen?

Man wird dich nur dann verhaften, wenn ein Haftbefehl vorliegt. Voraussetzung dafür wäre eine rechtskräftige Verurteilung nach §170 StGB, Verletzung der Unterhaltspflicht. Kein Urteil, kein Haftbefehl.

Die Niederländer zum Beipiel haben einen solchen Paragraphen gar nicht, das heißt wer über Amsterdam einreist wird vielleicht von der NL-Polizei befragt - aber nicht verhaftet.

Das nur mal so als Hinweis.

Und wenn man sicht entschliesst, ins Ausland zu gehen, dann meldet man sich auf dem Einwohnermeldeamt ab - aber ganz bestimmt nicht in das Land, in das man dann tatsächlich geht. Sondern in irgendeinen Zipfel der Welt - Oman, Albanien, Belize. Irgend sowas. Das ist nicht strafbar, aber es nimmt eventuellen Verfolgern gleich mal die Lust nach intensiver Suche.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 12:06
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Austriake - 04-02-2019, 14:09
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 13:38
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 16:04

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