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Kindesunterhalt und Privatinsolvenz
#5
(02-02-2019, 11:18)Surajin schrieb: Ergo: Du bist verheiratet, arbeitest nicht, also muss deine Frau für dich aufkommen. Kann dazu führen, das du von deiner Frau angemessenes Geld zur versorgung forderst, um den Unterhalt bedienen zu können.

Es gibt nur den Taschengeldanspruch und der ist in 99,99% aller Fälle zu gering um daraus Unterhalt zu bezahlen. Dazu gibts auch BGH-Urteile.

Allerdings verstehe ich das Problem nicht. Es hat sich doch nichts geändert. Du bist seit Jahren pleite, du hast eine Frau geheiratet die dich offenbar ernährt. Dass du die Schulden nicht los wirst, hast auch völlig richtig erkannt. Lass die Schulden weiter auflaufen, versuche weiter eine Umschulung zu bekommen. Selbst wenn das gelingt dauert das Jahre und dann bist du sicher auch kein Grossverdidener. Ein Job hätte wohl eher Sinngebungseigenschaften wie anrollende Gelder. Wenn du auch die Option hast, auszusteigen und zu gehen, um so besser.

Eine Insolvenz, Geltendmachung von Verjährung oder Verwirkung ist etwas, über das du frühestens ab dem 21. Geburtstag des Kindes nachdenken kannst.
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RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von p__ - 02-02-2019, 12:27
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 12:06
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 13:38
RE: Kindesunterhalt und Privatinsolvenz - von Mercedes_AMG - 04-02-2019, 16:04

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