30-12-2018, 10:26
Du versuchst es auf der Sachebene, aber da wirst du nichts erreichen. Das ganze Familienrecht würde explodieren wie eine Supernova, wenn irgendwo die Sachebene gelten würde. Sehr weitreichender Umgang wäre durchsetzbar, denn er ist nachweislich essentiell für das Kindeswohl. Bindungstoleranz wäre entscheidend, das Unterhaltsrecht würde komplett kippen, das Sorgerecht wäre ein Recht zur Entscheidung nicht ein Angebot zur Einigung, die totale Verrechtlichung würde um 180° gedreht und so weiter und so fort.
Stillen ist nur ein wohlfeiles Etikett, das die Mutter dir hinwirft, so dass du dich dran abarbeitest. Das Etikett spielt aber keine Rolle, sie wird sich nicht freiwillig bewegen und vor Gericht wirst du bis zum Kindesalter von drei Jahren auch schlechte Karten haben. Sie will nicht, punkt. Und selbst wenn ein Richter mal kritisch nachfragt: Durchsetzen kannst du eh nichts.
Versuche, an Nachmittags Kontakt zu bekommen, jedes Wochenende einen ganzen Tag (Samstag/Sonntag im Wechsel), aber gehe die Übernachtungen erst ab Kindesalter drei an. Vorher ist der Schaden einer versuchten Durchsetzung deutlich grösser wie die Chancen.
Stillen ist nur ein wohlfeiles Etikett, das die Mutter dir hinwirft, so dass du dich dran abarbeitest. Das Etikett spielt aber keine Rolle, sie wird sich nicht freiwillig bewegen und vor Gericht wirst du bis zum Kindesalter von drei Jahren auch schlechte Karten haben. Sie will nicht, punkt. Und selbst wenn ein Richter mal kritisch nachfragt: Durchsetzen kannst du eh nichts.
Versuche, an Nachmittags Kontakt zu bekommen, jedes Wochenende einen ganzen Tag (Samstag/Sonntag im Wechsel), aber gehe die Übernachtungen erst ab Kindesalter drei an. Vorher ist der Schaden einer versuchten Durchsetzung deutlich grösser wie die Chancen.