24-09-2020, 16:33
Zahlesel_RUS schrieb:ja, leider ist es so im Unterhatsverfahren.
Die Anwälte wollen ja auch essen
Aber was Auskunftpflicht angeht... klag doch ohne Anwalt.
Jast du wenigstens das Schreibem als Einschreiben versendet?
Hallo RUS,
Anmerkung meinerseits: §1605 = Anwaltspflicht, nach allem was ich weiß.
Grüße marcus