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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#36
Wenn der Arbeitgeber die Pfandbeträge falsch berechnet, dann haftet er dafür. Aber wer beißt die Hand, die einen füttert?
Wenn das Gehalt schon direkt beim AG gepfändet wurde, dann landen auf dem Konto nur noch pfandfreie Beträge. Das Guthaben dort ist aber auch nur in Höhe der pfändungsfreien Beträge gem. den Angaben im Formular nach § 850 k ZPO geschützt. Was sich darüber hinaus ansammelt, kann wieder gepfändet werden. Daher also immer nach jedem Geldeingang das Bankkonto abräumen und nur das Geld für die Daueraufträge wie Miete oder Haftpflichtversicherung stehen lassen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
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