16-01-2019, 18:27
Zitat:Aber darf der Betrag von der Bank nicht erst nach 4 Wochen ausgekehrt bzw an den Gläubiger überwiesen werden?
Das ist richtig. Damit der Schuldner die Möglichkeit erhält, sich gegen ungerechtfertigte Pfändungen zu schützen oder ein P-Konto einzurichten.
Ein Solches ist aber schon eingerichtet. Der Freibetrag festgelegt. Dann geht das überschüssige Geld sofort weg. In seinem Fall ist der Freibetrag nicht richtig festgelegt. Das liegt an der fehlenden Bescheinigung.
Alles andere - Anwälte anrufen - und lauter solche Sachen, führt zu Null komma Nix und belastet nur die Nerven.