10-12-2018, 17:41
Heute habe ich vom Jugendamstmitarbeiter auf meine Frage zur höhergruppierung
eine wie finde recht wirre Antwort bekommen.
Sehr geehrter Herr XXXx,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Allerdings bezieht sich die von Ihnen zitierte Passage auf daszusammengerechnete Einkommen der Elternteile. Im vorliegenden Fall also auf die 4332,59 €.
Bei dem Tabellenunterhalt des einzelnen Elternteils erfolgt sehr wohl eine Höherstufung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde den lieben Mann noch mal auf die Unterhaltsleitlinien Zum Volljährigenunterhalt hinweisen oder Tochter kann klagen. Ich überweise den unstrittigen Unterhalt und werde warten.
Oder ist das der falsche Weg?
eine wie finde recht wirre Antwort bekommen.
Sehr geehrter Herr XXXx,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Allerdings bezieht sich die von Ihnen zitierte Passage auf daszusammengerechnete Einkommen der Elternteile. Im vorliegenden Fall also auf die 4332,59 €.
Bei dem Tabellenunterhalt des einzelnen Elternteils erfolgt sehr wohl eine Höherstufung, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde den lieben Mann noch mal auf die Unterhaltsleitlinien Zum Volljährigenunterhalt hinweisen oder Tochter kann klagen. Ich überweise den unstrittigen Unterhalt und werde warten.
Oder ist das der falsche Weg?