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Berechnung vom Jugendamt
#3
(08-12-2018, 19:37)p__ schrieb: Und ja, die Unterhaltsobergrenze ist das, was du zahlen müsstest wenn du der Alleinzahler wärst.

Damit ist die ganze Rechnung von den Voraussetzungen bis zum letzten Schritt Murks.

Wenn du mehr Unterhalt wie die Mutter zahlst, vergiss nicht dir das Kindergeld direkt von der Familienkasse auszahlen zu lassen. Das ist dein Recht. Nicht, dass es weiterhin bei der Mutter vergluckert und nicht dem Kind zugute kommt.

 
@p__ 
Also ist die Kontrollrechnung auf alle Fälle falsch? Ich verstehe es das ich bei 2800 Bereinigten Netto alleine nur 413 zahlen müsste.
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Berechnung vom Jugendamt - von Velocat - 08-12-2018, 18:46
RE: Berechnung vom Jugendamt - von p__ - 08-12-2018, 19:37
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