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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#31
Und wenn ich auf VKH verzichte und selbst zahle?

Die Vergangenheit (also diese Zeit von 11/2014 bis 06/2019) lief so, dass ich den in 11/2014 vom OLG Stuttgart ausgeurteilten nachehelichen Unterhalt bezahlt habe. Regelmässig und pünktlich. Allerdings nicht selbst, sondern über das Konto einer Verwandten.
Seit 01.07.2019 bin ich wieder beschäftigt aber so schlecht bezahlt, dass es für Ehegattenunterhalt leider nicht mehr reicht. Möglicherweise könnte ich das ja über Aufstocken und H4-Leistungen kompensieren, habe aber keine Lust dazu da meine Exe ihrerseits betrügt und bescheisst- die Behörden, ihre Mutter, mich, die Kinder. Mit nicht unerheblicher krimineller Energie.

Zurück zum anstehenden Verfahren - wenn ich auf VKH verzichte, sind dann die Zeiträume VOR der Abänderungsklage relevant? Da habe ich doch gem. Urteil gezahlt? Ich klage ja auch nur auf Abänderung AB dem 01.07.2019 - und will nicht wissen, was die Exe von 11/2014 bis 06/2019 verdient, ergaunert und unterschlagen hat (den Staatsanwalt wird es vielleicht interessieren..).
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - von Austriake - 25-10-2019, 10:40
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28

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