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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#23
Wieder mal ein Update:

Ich bin durch Vermittlung der Arbeitsagentur incl. Zahlung einer Eingliederungsbeihilfe wieder in Lohn und Brot. Mit 62 Jahren. Nach einem totalen Burnout im Jahre 2014 mit anschliessender vollkommener Erwerbsunfähigkeit bis Juli 2019.....

Leider, leider verdiene ich diesem neuen Job nur 1.600.- € brutto, macht 1182.- € netto. Habe im Juli die Zahlung von nachehelichem Unterhalt eingestellt und ExenAnwältin aufgefordert, den vollstreckbaren Titel aus 2014 auszuhändigen (den anderen Titel über die Unterhaltsrückstände habe ich schon...) und auf weitere Unterhaltsforderungen zu verzichten, weil unter Selbstbehalt. Wenn sie nicht einverstanden sein sollte, muss sie vor Gericht wg. Abänderungsklage. Sollte sie so unverschämt sein und VKH beantragen, zeige ich sie sofort wegen Betruges und Täuschung des Gerichts an. Exe darf ruhig mal nach einem verlorenen Verfahren die Gerichts- und Anwaltskosten selbst zahlen. Habe ich jahrelang machen dürfen in unserem fünf Jahre dauernden Scheidungs- und Unterhaltsverfahren von 2009 bis 2014.
Wen sie unrichtige Angaben macht über ihre Einkommensverhältnisse beim VKH-Antrag (und das muß sie, sonst fliegt sie beim Sozialamt auf), dann habe ich sie dort, wo sie hingehört. Beim Mühle-Spiel nennt man das eine Zwickmühle, glaube ich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt - von Austriake - 04-09-2019, 08:44
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28

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