01-11-2018, 06:21
@ Nappo
Der Titel wird ja umgeschrieben auf den jeweiligen Rechtsnachfolger...z.B. Es gibt einen Unterhaltstitel...nach Ablauf Unterhaltsvorschuss muss der Titel ja auf das Kind umgeschrieben werden...oder umgekehrt !
Auf meinem Titel ist aber keine Umschreibung vermerkt...und bei mir ist der Unterhaltsvorschuss (ca.10.000 Euro) weder geltend gemacht wurden noch kam es zu einer Überprüfung durch die Unterhaltsvorschusskasse im laufe der letzten 5 Jahre.
Deswegen hat mich ja interessiert ob andere so einen Forderungsübergang haben.
Der Titel wird ja umgeschrieben auf den jeweiligen Rechtsnachfolger...z.B. Es gibt einen Unterhaltstitel...nach Ablauf Unterhaltsvorschuss muss der Titel ja auf das Kind umgeschrieben werden...oder umgekehrt !
Auf meinem Titel ist aber keine Umschreibung vermerkt...und bei mir ist der Unterhaltsvorschuss (ca.10.000 Euro) weder geltend gemacht wurden noch kam es zu einer Überprüfung durch die Unterhaltsvorschusskasse im laufe der letzten 5 Jahre.
Deswegen hat mich ja interessiert ob andere so einen Forderungsübergang haben.