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DSGVO Massen-Auskunft
#4
Auskunft kann unbeschränkt und jederzeit angefordert werden, so oft mal will. Frist sind 1 Monat, begründet kann diese auf zwei verlängert werden. Von daher machen nur max 12 Auskunftsersuchen pro Jahr Sinn. Bekommt man nichts, kurze Mail an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die müssen Sanktionen verhängen, vor Mai diesen Jahres war das noch ein Kann-Bestimmung. Bussgelder bis zu 50.000 Euro drohen, realistisch sind 1.000 - 3.000 hab ich irgendwo gelesen.

Das Auskunftsersuchen reicht per Mail, Perso im Anhang. Porto würde ich für die nicht investieren wollen.
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Nachrichten in diesem Thema
DSGVO Massen-Auskunft - von IPAD3000 - 26-10-2018, 01:03
RE: DSGVO Massen-Auskunft - von Austriake - 26-10-2018, 06:59
RE: DSGVO Massen-Auskunft - von Mercedes_AMG - 26-10-2018, 07:27
RE: DSGVO Massen-Auskunft - von IPAD3000 - 26-10-2018, 16:44
RE: DSGVO Massen-Auskunft - von Blumentopferde - 30-10-2018, 12:15
RE: DSGVO Massen-Auskunft - von Zahlesel_RUS - 30-10-2018, 13:32

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