(24-10-2018, 11:22)p__ schrieb: Also ihm nur einfache Sätze und kurze, klare Tatsachen liefern.
Richtig.
Du mußt aber auch folgendes bedenken:
Selbst wenn der Verfahrensbeistand auf Deiner Seite ist, heißt das noch lange nicht, daß dessen Aussage den Richter in irgendeiner Weise interessiert (war z.B. bei mir so)!
Es ist also mehr oder weniger ein Glücksspiel mit ziemlich vielen möglichen Nieten.
Simon II