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Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
#15
Identisches Thema zusammengefügt.
Vor ein paar Wochen hast du schon dieselbe Frage zum pfändungsfreien Betrag gestellt (#4), beantwortet wurde sie in #6. Was für Ehegattenunterhalt gilt, gilt erst recht für Kindesunterhalt. Lies dir doch mal den oft zitierten §850d ZPO durch.

Eine Pfändung wird gestoppt, indem die Schuld bezahlt wird bevor gepfändet wird. Woher du das Geld dafür nimmst, interessiert die Gläubiger nicht. Ja, deine Angst vor Überpfändung stimmt auch. Das passiert tatsächlich zu leicht und zu folgenlos für die betrügenden Gläubiger. Auch hier im Forum ist das Leuten passiert, frag mal "Umgangsvereitelung_wasnun".
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RE: Abwehr von Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - von p__ - 15-10-2018, 11:00
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Nappo - 12-09-2018, 08:49
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 09:04
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 09:25
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 10:23
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 11:33
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 12:18
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 13:35
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Mercedes_AMG - 12-09-2018, 14:38
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 12-09-2018, 23:12
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von p__ - 12-09-2018, 23:26
RE: Vorbereitungen auf Pfändung? - von Maestro - 13-09-2018, 00:45

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