15-10-2018, 11:00
Identisches Thema zusammengefügt.
Vor ein paar Wochen hast du schon dieselbe Frage zum pfändungsfreien Betrag gestellt (#4), beantwortet wurde sie in #6. Was für Ehegattenunterhalt gilt, gilt erst recht für Kindesunterhalt. Lies dir doch mal den oft zitierten §850d ZPO durch.
Eine Pfändung wird gestoppt, indem die Schuld bezahlt wird bevor gepfändet wird. Woher du das Geld dafür nimmst, interessiert die Gläubiger nicht. Ja, deine Angst vor Überpfändung stimmt auch. Das passiert tatsächlich zu leicht und zu folgenlos für die betrügenden Gläubiger. Auch hier im Forum ist das Leuten passiert, frag mal "Umgangsvereitelung_wasnun".
Vor ein paar Wochen hast du schon dieselbe Frage zum pfändungsfreien Betrag gestellt (#4), beantwortet wurde sie in #6. Was für Ehegattenunterhalt gilt, gilt erst recht für Kindesunterhalt. Lies dir doch mal den oft zitierten §850d ZPO durch.
Eine Pfändung wird gestoppt, indem die Schuld bezahlt wird bevor gepfändet wird. Woher du das Geld dafür nimmst, interessiert die Gläubiger nicht. Ja, deine Angst vor Überpfändung stimmt auch. Das passiert tatsächlich zu leicht und zu folgenlos für die betrügenden Gläubiger. Auch hier im Forum ist das Leuten passiert, frag mal "Umgangsvereitelung_wasnun".