Ich plane Ehegattenunterhalt zu prellen und nur noch KU zu zahlen, sobald die Scheidung durch ist. Das ganze wie üblich durch Reduzierung der Arbeitszeit.
Für Ehegattenunterhalt bekommt "Mutti" ja keinen Unterhaltsvorschuss o.ä., d.h. es dürften keine Forderungen entstehen, die auf den Staat als Gläubiger übergehen.
Will meinen fahrbaren Untersatz behalten dürfen. Karre ist alt und nicht viel wert. Bringt auf dem Markt vielleicht max. 2000 €.
Erwäge Umstieg auf Leasing-Fahrzeug, damit es nicht pfändbar ist.
85" Fernseher dürfte den GV interessieren, oder? Mehrere Computer ebenso. Meine Bude ist top-modern eingerichtet, sieht aus wie geschleckt. Könnte Begehrlichkeiten wecken.
Sie jedesmal bevor der GV zu Besuch kommt, in eine Müllhalde und Hartz4-Wohnloch zu verwandlen, dürfte unrealistisch sein.
Besitze ein Haus, in dem die Eltern wohnen, wenn ich es nicht angebe, wie findet er es?
Das würde wohl sukzessive auf Mutti übereignet werden, wenn Unterhaltsschulden auflaufen, aber wenn Mutti ablebt, erbt es ja wieder das Kind (außer Mutti hat Schulden beim Amt oder testamentiert etwas).
So meine Überlegung. Ist ja egal, von wem das Kind das Haus später erbt, ob von mir oder von Mutti.
Da die Hütte unverkäuflich ist (Eltern blockieren), frage ich mich ob die Eintragung eines Nießbrauchs für mich, von Mutti anfechtbar wäre. Vermutlich auch dieses.
Schließfächer und Konten sind selbstverständlich bereits geleert.
Genial wäre ein Kniff, um das Haus bestmöglich vor dem Zugriff der gierigen Ex zu schützen.
Selbtbehalt für Teilzeitjobber liegt ja bei 1080€ für Kindesunterhalt, wo liegt die Pfändungsgrenze bei Ehegattenunterhalt? Wieviel Gehalt darf ich max. verdienen, damit nur rund 400€ KU monatlich und mein Selbstbehalt übrig bleiben?
Für Ehegattenunterhalt bekommt "Mutti" ja keinen Unterhaltsvorschuss o.ä., d.h. es dürften keine Forderungen entstehen, die auf den Staat als Gläubiger übergehen.
Will meinen fahrbaren Untersatz behalten dürfen. Karre ist alt und nicht viel wert. Bringt auf dem Markt vielleicht max. 2000 €.
Erwäge Umstieg auf Leasing-Fahrzeug, damit es nicht pfändbar ist.
85" Fernseher dürfte den GV interessieren, oder? Mehrere Computer ebenso. Meine Bude ist top-modern eingerichtet, sieht aus wie geschleckt. Könnte Begehrlichkeiten wecken.
Sie jedesmal bevor der GV zu Besuch kommt, in eine Müllhalde und Hartz4-Wohnloch zu verwandlen, dürfte unrealistisch sein.
Besitze ein Haus, in dem die Eltern wohnen, wenn ich es nicht angebe, wie findet er es?
Das würde wohl sukzessive auf Mutti übereignet werden, wenn Unterhaltsschulden auflaufen, aber wenn Mutti ablebt, erbt es ja wieder das Kind (außer Mutti hat Schulden beim Amt oder testamentiert etwas).
So meine Überlegung. Ist ja egal, von wem das Kind das Haus später erbt, ob von mir oder von Mutti.
Da die Hütte unverkäuflich ist (Eltern blockieren), frage ich mich ob die Eintragung eines Nießbrauchs für mich, von Mutti anfechtbar wäre. Vermutlich auch dieses.
Schließfächer und Konten sind selbstverständlich bereits geleert.
Genial wäre ein Kniff, um das Haus bestmöglich vor dem Zugriff der gierigen Ex zu schützen.
Selbtbehalt für Teilzeitjobber liegt ja bei 1080€ für Kindesunterhalt, wo liegt die Pfändungsgrenze bei Ehegattenunterhalt? Wieviel Gehalt darf ich max. verdienen, damit nur rund 400€ KU monatlich und mein Selbstbehalt übrig bleiben?