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Zusammenlegung Umgangs- und Scheidungsverfahren?
#1
Hallo Leidensgenossen,

ich hätte mal eine kurze Frage, ich habe noch ein schwebendes Umgangsverfahren beim Amtsgericht zu laufen und meine Frau hat jetzt die Scheidung eingereicht. Es besteht bereits ein gerichtlicher Vergleich bezüglich einer Umgsangsregelung (aus einem alten Verfahren), diese entspricht aber aktuell nicht mehr dem Kindeswohl (aus meiner Sicht). Daher ist meine Frage,

- Wird das Gericht das Umgangsverfahren mit der Scheidung zusammen legen?

- Wie kann ich eine Zusammenlegung vermeiden. Ich möchte mich sowohl auf die Scheidung als auch dem Umgangsverfahren separat drauf vorbereiten!


Besten Dank schon ein Mal für eure Infos Smile
Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)
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#2
Das wird nicht mehr im Verbund zusammengelegt, über Umgang wird ohnehin früh entschieden und das Verfahren ist bereits mit eigenem Aktenzeichen anhängig.

Umgekehrt wärs anders, wenn erst die Scheidung läuft und dann separat Umgang eingeklagt wird.
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