06-10-2018, 10:10
Sind der Dame die Anwälte in D schon ausgegangen :-) ?
Mit Strafanzeigen der Ex kennt ihr euch ja leider bereits zu gut aus, um das noch ernst zu nehmen. Der Punkt ist schon abgehakt, seit Ex überhaupt den Stift in die Hand genommen hat. Keinen Gedanken wert.
Umzug ins Ausland, egal ob EU oder nicht ist bei gemeinsamem Sorgerecht nur mit Zustimmung beider Eltern legal. So wärs eigentlich auch im Inland, aber im Inland interessiert sich die versammelte deutsche Helfer- und Juristenschaft einen feuchten Furz für diesen Rechtsbruch, fürs Ausland ist sie gezwungen zu handeln - wegen internationaler Übereinkommen, nicht weil da die deutsche Rechtslage wichtiger genommen werden würde.
Deshalb Punkt 3, das alleinige Sorgerecht um den Umzug ohne Zustimmung zu legalisieren. Angesichts des bisherigen Verlaufs der Dinge würde ich im nun folgenden Verfahren einen kurzen Gegenantrag formulieren, aber keine besondere Energie hinein setzen. Soll der Richter entscheiden. Freiwillig sollte der Vater jedoch keinem Exenschwachsinn zustimmen. Wenn es auch in der Sache wenig bringen mag, es hilft der eigenen Würde, Selbstachtung und nicht zuletzt kann ihm hinterher keiner in die Tasche lügen, er hätte ja einer Exenidiotie zugestimmt. Wenn es zum Beispiel grandios schiefgeht mit den Kindern in Irland.
Mit Strafanzeigen der Ex kennt ihr euch ja leider bereits zu gut aus, um das noch ernst zu nehmen. Der Punkt ist schon abgehakt, seit Ex überhaupt den Stift in die Hand genommen hat. Keinen Gedanken wert.
Umzug ins Ausland, egal ob EU oder nicht ist bei gemeinsamem Sorgerecht nur mit Zustimmung beider Eltern legal. So wärs eigentlich auch im Inland, aber im Inland interessiert sich die versammelte deutsche Helfer- und Juristenschaft einen feuchten Furz für diesen Rechtsbruch, fürs Ausland ist sie gezwungen zu handeln - wegen internationaler Übereinkommen, nicht weil da die deutsche Rechtslage wichtiger genommen werden würde.
Deshalb Punkt 3, das alleinige Sorgerecht um den Umzug ohne Zustimmung zu legalisieren. Angesichts des bisherigen Verlaufs der Dinge würde ich im nun folgenden Verfahren einen kurzen Gegenantrag formulieren, aber keine besondere Energie hinein setzen. Soll der Richter entscheiden. Freiwillig sollte der Vater jedoch keinem Exenschwachsinn zustimmen. Wenn es auch in der Sache wenig bringen mag, es hilft der eigenen Würde, Selbstachtung und nicht zuletzt kann ihm hinterher keiner in die Tasche lügen, er hätte ja einer Exenidiotie zugestimmt. Wenn es zum Beispiel grandios schiefgeht mit den Kindern in Irland.