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Mietzahlung bei Trennung
#7
(26-09-2018, 08:32)Kailash schrieb: Tut mir leid, wenn ich gerade die Themen vermische, aber ich möchte sichergehen, dass ich taktisch klug vorgehe

Ist immer so bei Trennungen. Am Anfang stellt man eine Frage, denkt das wäre etwas wie A+B=C und dann stellt sich immer heraus, dass man übersehen hat, dass daran in Wirklichkeit noch 50 andere Parameter hängen, teilweise mit massiven Auswirkungen. Begrenzte Fragen kann man nur stellen, wenn man bereits die Antwort kennt...

Zitat:Meinst du hiermit das Gewohnheitsrecht?

Gemeint war es rechtlich und psychologisch, dass man das nicht trennen kann wirst du noch erleben. Freiwillige Zahlungen gelten auch vor Gericht sehr schnell als unstrittig, davon wieder runterzuommen ist schwerer wie du denkst. Du hast damit praktisch bewiesen dass zu sowohl zahlungswillig als auch zahlungsfähig bist.

Psychologisch gesehen ist man glücklicher, wenn man 200 EUR erhält nachdem man gar nichts bekommen hat anstatt 500 EUR zu bekommen, nachdem es 1000 waren. Gerade in Trennungen machen Männer häufig den Fehler, mit Geld "gut Wetter" und Unstrittigkeit machen zu wollen. Damit bauen sie aber eine Erwartungshaltung an Ex, Richter, die gesamte Umgebung auf, von der sie ohne mühsame und negative Brüche nicht mehr herunterkommen.

Das heisst nicht, dass es falsch ist, Geld strategisch einzusetzen. Aber wenn, dann ganz spezifisch gegen eine konkrete Leistung, einen Vorteil. Nicht, um nur Unstrittigkeit oder gut Wetter beibehalten zu wollen. Das Wetter wird meistens trotzdem mal schlecht oder man kann es sich nicht mehr leisten, dann wird es richtig übel schlecht. Beispiele für Vorteile: Gute Umgangsvereinbarungen, Unterzeichnung einer guten Scheidungsfolgenvereinbarung, Vereinbarungen über den Wohnort der Kinder. Unterschrieben und nicht nur zugesagt. Blosses Geschwätz und Hoffnungen sollte du -sorry- auf die Müllhalde werfen.

Was war denn nun mit dem Auszug? Nachweisbar (!) einvernehmlich oder nicht? Wenn einvernehmlich, dann mach klar dass sie dir die Miete im Innenverhältnis schuldet. Die sollte als Teil des Trennungsunterhalts gelten. Dir muss aber klar sein, dass es so oder so keine Zukunft hat, wenn du als Mieter nicht in der Wohnung wohnst. Du musst früher oder später raus aus dem Vertrag. Spielt der Vermieter nicht mit, an Ex zu vermieten musst du kündigen. So wie wenn ein Manager eine neue Position übernimmt und dann alle Verluste ins erste Quartal legt solltst du Veränderungen und Brüche, die so oder so kommen auch so früh wie möglich duchziehen. Schieben hilft da nicht, es verzögert nur, macht es aber schlimmer.
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