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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#48
Heute erreichte mich von der optierenden Kommune folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr Sixteen Tons,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen geltend gemachten Kosten in Höhe von
445,06 Euro für die Honorierung Ihres Anwaltes, Herrn xyz, Mustergasse 11, Musterstadt, ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, erstatten werde.

Hiesiger Ansicht nach hat sich die Angelegenheit vor dem Sozialgericht Musterstadt, Az. S xx AS 1234/19, damit
erledigt.

Wenn die entsprechende Korrespondenz mit dem Sozialgericht Musterstadt abgeschlossen ist, wird die Zahlung veranlasst.

Ich wünsche, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.

MfG
Im Auftrag
Es Beh

Es wird nun also lieber gezahlt, als daß man ein Urteil kassieren möchte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 28-02-2020, 21:34

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