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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#45
Solange es nur um den Etatposten geht und nicht um eine grundsätzliche Weigerung, das Geld zu bezahlen wird sich da wohl eine Lösung finden lassen. Sie haben ja noch genug Zeit, um das Verfahren durch Anerkenntnis des Antrages wieder ganz schnell zu beenden.

Fälle wie deiner sind enorm wichtig, wenn der Schwachsinn der hemmungslos auf Vätern abgeladen wird mal wie ein Bumerang auf den Staat wieder zurückfliegt. Ist wohl der einzige Mechanismus, der für einen gewissen Reformdruck sorgen könnte.
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von p__ - 23-12-2019, 15:18

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