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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#44
Es wird spannend. Am Freitag hat mich eine SB angerufen, habe das Gespräch nicht annehmen können.
Habe heute zurückgerufen und die Kollegin sagte mir, es ginge um meinen Antrag wg. Kostenerstattung Rechtsanwalt.
Die beiden Damen haben diskutiert, aus welchem "Topf" man denn das Geld für die Rückerstattung nehmen könne.
Naja, dachte ich, vielleicht gibt es da einen Etat für "Staatshaftung" oder §16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung). Big Grin
Jedenfalls sind die sich da wohl nicht einig geworden und haben das der Fachaufsicht übergeben. Jetzt müssen sie natürlich auf eine Antwort von dort warten und wollten mich fragen, ob das okay wäre, wenn ich noch bis Januar warte.
Habe geantwortet, daß die Klage schon raus ist und ich eine Klagerücknahme davon abhängig mache, wie die Entscheidung der Fachaufsicht ausfällt.
Aber ist doch schon interessant, wie die Administration anfängt zu rotieren, wenn das Pendel zurückschlägt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 23-12-2019, 14:15

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