Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#42
So weit ich weiss, ist ein Entscheid hinfällig, nachdem schon der Gegenseite negativ bescheiden wurde und du keine eigenständigen, davon unabhängigen Anträge gestellt hast. Denn jeder bekommt individuell Verfahrenskostenhilfe und das eben fürs Verfahren, das nunmehr gar nicht erst stattfand. Möglicherweise hätte dieses Vorfeld die Beratungshilfe abgedeckt.

Leider schweigen sich §117ff ZPO darüber aus. Ich würde auf jeden Fall nochmal deinen Anwalt dazu befragen. Es sollte in seinem Interesse liegen, denn in solch knappen Verhältnissen hat er sonst ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall und das mögen sie gar nicht, die Talare.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von p__ - 07-11-2019, 14:43

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Titeländerung; gerichtsfest ? Hasserfuellter 2 3.731 21-08-2011, 16:12
Letzter Beitrag: Hasserfuellter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste