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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#41
Mal noch eine prozessuale Frage. Über meinen VKH-Antrag (um mich gegen den Antrag der Ex zu verteidigen) hat das Gericht ja gar nicht entschieden.
Hätte mein Antrag zwingend beschieden werden müssen, bzw. hat der Anwalt es verbummelt, auf einen
Beschluß über meinen Antrag zu entscheiden? Für verbummelte Entscheidungen trage ich nicht gerne die Kosten.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 07-11-2019, 14:08

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