16-07-2019, 11:20
"die erneute Antragstellung ohne Darstellung der ursprünglichen Entscheidungsgrundlage verwundert" - das ist so eine der härtesten Ohrfeigen unter Juristen füreinander. Gratuliere. Könnte auch einen Lerneffekt haben. Die Arbeit des Anwalts muss die Mutter wie erwartet jetzt selbst zahlen. Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist zwar kostenfrei, aber der Anwalt nicht.
Inhaltlich ist nichts verwunderlich. Ich verstehe nicht, wie sich der Anwalt von der Ex da hineinmanövrieren liess.
Inhaltlich ist nichts verwunderlich. Ich verstehe nicht, wie sich der Anwalt von der Ex da hineinmanövrieren liess.