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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#27
(02-04-2019, 14:27)Maestro schrieb: Ich komme mit dem Vorschlag wohl zu spät, aber trotzdem nur mal so als Idee: Warum nicht die Erstberatung in Höhe von 195€ nutzen, für die Berechnung?
Wird ein Familienrechtsanwalt doch in 1 Std. hinbekommen, wenn man diesem alle seine Einkünfte und Ausgaben genau und verständlich aufdröselt.
Die meisten haben dafür extra Software, kaum ein Anwalt hat Lust händisch alles für jeden Mandanten von vorne durchzukalkulieren.

Die Unterhaltsberechnung ist nicht von einer Beratung umfaßt. Eine individuelle, schriftliche Unterhaltsberechnung stellt keine Beratung mehr dar, sondern ist eine konkrete Geschäftsbesorgung. Also zahlt man eine Geschäftsgebühr, keine Beratungsgebühr. Streitwert für die Bemessung der Vergütung ist dann regelmässig die Summe eines Jahresunterhalts.

Problem ist auch, daß das Jobcenter eine Unterhaltsberechnung vom Jugendamt anerkennt, aber keine von einem Rechtsanwalt. Ich brauche aber den Segen vom Amt, damit ich weiter aufstocken kann.

(02-04-2019, 14:27)Maestro schrieb: Da bei einer Abänderungsklage ohnehin Anwaltszwang herrscht, kannst den "Kalkulations"-Anwalt auch in Aussicht stellen, dass er Dich vor Gericht in dieser Angelegenheit vertreten soll.
Bei Anwälten muss man zielgerichtet vorgehen, ihnen klar zeigen, dass man etwas von der Rechtsmaterie versteht und kein blutiger Anfänger ist. Dann kann man Aufwand/Kosten gering halten.

Mein Anwalt ist ein erfahrener, kompetenter und einfühlsamer Geschäftspartner. Er weiß, das ich mich mit der Materie auskenne und hat Respekt vor meinen bisherigen Leistungen vor der Sozialgerichtsbarkeit. Er kennt meine finanzielle Situation und tut nur daß, was wir besprochen haben. Aber auch er leistet bei der Abrechnung über Verfahrenskostenhilfe auch nur das obligatorische Soll. Fristen reizt er regelmässig bis zum letzten Tag aus. Letztlich macht er aber, was er soll. Ein Anwalt ist auch ohnehin nur so gut, wie man ihm zuarbeitet. Du hast natürlich Recht, wenn man den Anwalt zügellos laufen läßt, kann es sein, daß er einen unnötigen Kostenberg produziert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 02-04-2019, 15:23

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