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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#26
Ich komme mit dem Vorschlag wohl zu spät, aber trotzdem nur mal so als Idee: Warum nicht die Erstberatung in Höhe von 195€ nutzen, für die Berechnung?
Wird ein Familienrechtsanwalt doch in 1 Std. hinbekommen, wenn man diesem alle seine Einkünfte und Ausgaben genau und verständlich aufdröselt.
Die meisten haben dafür extra Software, kaum ein Anwalt hat Lust händisch alles für jeden Mandanten von vorne durchzukalkulieren.

Da bei einer Abänderungsklage ohnehin Anwaltszwang herrscht, kannst den "Kalkulations"-Anwalt auch in Aussicht stellen, dass er Dich vor Gericht in dieser Angelegenheit vertreten soll.
Bei Anwälten muss man zielgerichtet vorgehen, ihnen klar zeigen, dass man etwas von der Rechtsmaterie versteht und kein blutiger Anfänger ist. Dann kann man Aufwand/Kosten gering halten.
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Maestro - 02-04-2019, 14:27

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