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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#22
Am wichtigsten ist der Punkt, dass kein Rechtsschutzbedürfnis für sie besteht. Der Rest ist Argumentation, wenn die VKH tatsächlich genehmigt wird. Das Jugendamt rechnet kostenlos für sie (für dich nicht), du hast die Titulierung längst angeboten und aus Terminproblemen mit dem Jugendamt entsteht nicht das Rechtsschutzbedürfnis einer Klage. Das Gericht ist keine schnelle, vom Staat finanzierter Abkürzung für eine Kernaufgabe des Jugendamts. Die Klage ist mutwillig, denn wenn sie das selbst zahlen müsste würde sie das Jugendamtsangebot wahrnehmen. Hilfsweise solle das Gericht die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, da eine Einigung zu erwarten ist (§118 ZPO).

Das zielt auf den Wortlaut der Begründung für VKH ab und auf einen allergischen Nerv der Richter. Als mutwillig gilt ein Prozess auch dann, wenn die Klage nicht erhoben werden würde, weil sie unverhältnismässig sei, z. B. wegen  hoher Anwalts- und Prozesskosten im Verhältnis zum erreichbaren Ziel.
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von p__ - 23-02-2019, 16:18

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