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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#17
(08-01-2019, 10:43)Sixteen Tons schrieb: War vor 6 Wochen mit der Mutter beim Jugendamt, die sollten mal eine neue Unterhaltberechnung vornehmen. Bis jetzt ist noch nichts passiert.

Die haben keine Lust, in Mangelfällen mit vielen Einzelposten lange hin- und herzurechnen :-)

Ja, in der Berechnung nach Volljährigkeit taucht das volljährige Kind nicht mehr auf und dadurch gibts mehr an die anderen Kinder zu verteilen. Jedes kriegt ein bisschen mehr und der Volljährige nix mehr. Nicht ganz, das volle Kindergeld muss an ihn weitergereicht werden. Die Gesamtsumme bei dir bleibt halt gleich, für dich ändert sich de facto nichts. Abgesehen von üblichen schwachsinnigen hin- und hergerücke, 1. Januar "mehr" Unterhalt, 1. Juli mehr KIndergeld, sich ändernde Altersstufen. Das deutsche Unterhaltsrecht ist ein Monster, das im Prinzip alle paar Tage Neuberechnungen verlangt.

Ob die Volljährige was fordert, ist irrelevant. Sie ist nicht privilegiert und wegen der anderen höherrangigen Kinder kriegt sie eh nichts. Sie sollte sich mal um das Thema Bafög oder Ausbildungsbeihilfen kümmern. Im Zuge dessen kann es auch wieder zu einer formalen Auskunftsforderung kommen, wenn sie nachweisen musst dass sie von dir nichts bekommen kann.
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von p__ - 08-01-2019, 10:52

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