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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#13
(19-10-2018, 20:43)sorglos schrieb: Wo werden Umgangskosten in der Düsseldorfer Tbelle berücksichtigt? Dort steht nur 380 Euro für das Ein-Personen-Wohnklo.

In der DDT steht zum "Wohnklo" folgendes drin

Zitat:Hierin sind bis 380 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.

Denke als angemessen kann man hier die jeweiligen KDU nach dem SGB2 ansetzen
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von bubi - 20-10-2018, 01:12

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