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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#12
(18-10-2018, 19:56)Jobcenter-Honk schrieb:   Zu der Sicherstellung des Lebensunterhalts gehört ebenfalls die Versorgung der Kinder im Rahmen des Umgangsrechts.  

Ach ja? Und wo soll dafür die gesetzliche Grundlage sein? Das haben die sich halt so ausgedacht.

Wo werden Umgangskosten in der Düsseldorfer Tbelle berücksichtigt? Dort steht nur 380 Euro für das Ein-Personen-Wohnklo.

Das sollte man prüfen
... vom Jugendamt eine "gesetzliche Berechnung" verlangen (Hinweis auf Beratungspflicht)
... von der Unterhaltsstelle des JC eine "gesetzliche Berechnung" verlangen (Hinweis auf Beratungspflicht)
... (würde ich auch) den kommenunalen Jugendhilfeausschuss anschreiben, wo oder wer so eine Berechnung macht

.... beim AG einen Beratungsschein beantragen
... Kostenübernahme für eine anwaltliche Berechnung beantragen
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von sorglos - 19-10-2018, 20:43

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