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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#11
Da haben wir das Theather. Das Jobcenter BITTET mich, mich umgehend um die Herabsetzung des bestehenden Unterhaltstitels zu bemühen.
Wir erbringen Leistungen für Sie und ihre Kinder im Rahmen der temporären Bedarfsgemeinschaft, blah, blah...

Zitiert wird die jüngste Rechtssprechung, LSG NDS-Bremen, Az. L11 AS 1373 / 14 vom 17.04.2018.

"endet die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen dort, wo der Unterhaltspflichtige seine eigene Existenz nicht mehr sichern kann. Unterhaltspflichten dürfen nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen."

Somit sind Unterhaltspflichten maximal in der Höhe zu erbringen (von Unterhaltspflichtigen zu fordern), durch die ein Unterhaltspflichtiger seinen Lebensunterhalt noch eigenständig sicherstellen kann. Zu der Sicherstellung des Lebensunterhalts gehört ebenfalls die Versorgung der Kinder im Rahmen des Umgangsrechts. Eine Sicherstellung der Versorgung ihrer Kinder im Rahmen des Umgangsrechts ist Ihnen aufgrund der von Ihnen zu leistenden Unterhaltszahlungen nicht möglich. Daher hat eine Anpassung der Unterhaltsforderung zu erfolgen.

Ich bitte Sie daher, sich umgehend um die Herabsetzung der Unterhaltstitel zu bemühen. Als Frist für Ihre Rückmeldung in der Sache notiere ich mir den xx.yy.zzzz. (Frist Mitte Dezember d. J.)

Na, da wird sich Mutti aber freuen. Smile

Tja, dann muß ich wohl beim JC einen Antrag auf Übernahme der Verfahrenskosten am Familiengericht stellen und die wahrscheinlich einklagen...wie es schon ein anderer Fall hier im Forum gemacht hat...

Kommt natürlich zur Unzeit. Bin gerade sowieso daran, den Unterhalt neu zu verhandeln.

Die vergleichen Äpfel mit Birnen. Der Typ in dem Urteil hat sehenden Auges seiner Ex 1.000 Euro mtl. Trennungsunterhalt versprochen, obwohl er das Geld gar nicht hatte. Und das hat er einseitig beim Notar titulieren lassen.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l...ung-armut/

Das war bei mir doch gar nicht der Fall. Da ist der Titel ist ein familiengerichtliches Versäumnisurteil mit einer Berechnung des Unterhalts, die auf einem VKH-Beschluß fußt. Das haben ganz normal gerechnet und dem Familienrichter war eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft herzlich egal. Und das Urteil dort kann man auch nicht mit Jugendamtsurkunden vergleichen.
Eigentlich sollte man gleich 'ne Sprungrevision vor das BSG hinlegen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 18-10-2018, 19:56

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