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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#9
Hallo Simon,

gefragt habe ich ihn nicht konkret. Der Anwalt wäre ja irgendwie auch die letzte Anlaufstelle.

Hey P,

den Ball habe ich schon zurückgespielt. Die beiden wollen sich in den nächsten Tagen mal schlau machen, ob sie jemanden finden, der das für sie macht. ;-)
Ich bin gespannt, wen sie da finden werden.

Nach den Hammer Leitlinien wäre die Kinder wohl alle gleichberechtigt und dann wird eben der Mangelfall gequotelt. Gegenüber volljährigen Kindern in Ausbildung gilt auch nur der notwendige Selbstbehalt von 1080 Euro bei Mangelfällen.

Der Elefant im Raum sind die Titel. Die Verteilmasse muß (neu) tituliert werden. Ich muß dabei aber aufpassen, das ich mich nicht selber in die Bedürftigkeit tituliere. Das könnte das Problem sein, daß das JC dann wieder Zicken macht. Wenn ein Sachkundiger, am besten ein Urkundsbeamter, die Berechnung geprüft hat, dürfte das JC dagegen nichts machen können. In der jüngsten Vergangenheit sind mal Leute hingegangen, haben einfach irgendetwas im Alleingang beim Notar titulieren lassen und sind dann beim JC und vor dem SG damit auf die Klappe gefallen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 24-09-2018, 19:11

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