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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#5
Da das Problem offensichtlich die Parteilichkeit ist: Tja, es gibt keine unparteiliche Berechnung. Jeder Anwalt hat einen Mandanten pro Fall und nicht zwei. Es ist dein Anwalt oder ihr Anwalt, der das berechnet. Das Jobcenter - Bedenken Ex wegen Parteilichkeit. Das Jugendamt - Parteilichkeit, unterhaltsmaximierend. Man könnte sich das dort ja durchaus berechnen lassen und anschliessend die Beistandschaft beenden.

Bedenke aber, dass in deinem Fall eine feste Titulierung eine Dauerangelegenheit wird. Bei vielen Kindern ändert sich Berechnung nämlich andauernd. Ständig wechselt irgendwer in eine neue Altersgruppe, wenn sie so langsam selbständig werden fällt jemand raus und alles mischt sich neu ab. Da kannst du eine Dauerkarte beim Notar dazubestellen.

Ich würde es selber berechnen und dann die Rechnung nur noch einem Dritten vorlegen. Jobcenter. Also vorher grundsätzlich einigen, dann erst nochmal prüfen.
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von p__ - 24-09-2018, 13:44

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