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Für TU, KU und nachehelichen UH unschädliche Einnahmen, Zuwendungen
#2
Wenn er etwas aus seinem Besitz verkauft, ist das kein laufendes Einkommen. Er muss allerdings für Kindesunterhalt an minderjährige Kinder sein Vermögen verwerten, wenn er keinen Unterhalt aus laufenden Einnahmen zahlen kann. Der Krügerrand muss dann verkauft werden, aus diesem Geld ist Unterhalt zu bezahlen.
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RE: Für TU, KU und nachehelichen UH unschädliche Einnahmen, Zuwendungen - von p__ - 09-09-2018, 17:48

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