21-05-2019, 12:12
Liebes Forum,
ich greife diesen Thread auf, da ich nun die Forderungen des Jobcenters habe: 222 € monatlich. Sie erkennen als Naturalunterhalt nur die Schulverpflegung an, also 27€ monatlich, zu zahlen sind immer noch 195 €.
Die Berechnungsgrundlage:
Mein bereinigtes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit der letzten zwei Jahre (weil der Bescheid des dritten noch aussteht, nimmt sich aber nicht viel), durchschnittlich ca. 2500 €.
Daraus wird ein Unterhalt nach DT abgeleitet: 467 €. Dazu ein imaginärer Mehrbedarf, angeblich nach Unterhaltsrichtlinien, da ist das aber nicht zu finden, von 20%, also 74 €, abzüglich des halben Kindergeldes:
467+74-97=444 €.
Davon soll ich die eine Hälfte Bar bezahlen, die andere Hälfte habe ich durch Betreuung abgeleistet.
Jetzt meine Fragen:
1. ist diese Berechnung korrekt oder soll ich die anfechten?
2. Wenn ich mit der Mutter vereinbare, dass ich Unterhaltsleistungen als Naturalunterhalt erbringe (Klamotten), wird dann ihr Hartz IV gekürzt?
3. Wie gehe ich mit dem Kindergeld um? Noch bekomme ich es ausgezahlt und überweise die Hälfte davon an die Kindesmutter. Weiter so? Oder Zahlung einstellen?
4. Wenn ich es richtig verstehe, hat mein Sohn auch einen Anspruch auf 222 € an die KM, wenn er bei mir ist. Forder ich den ein? Habe ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
5. Was ist mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Mutter? Kann ich die einfordern oder imaginär anrechnen lassen?
Besten Dank für Antworten und Ideen!
Karl
ich greife diesen Thread auf, da ich nun die Forderungen des Jobcenters habe: 222 € monatlich. Sie erkennen als Naturalunterhalt nur die Schulverpflegung an, also 27€ monatlich, zu zahlen sind immer noch 195 €.
Die Berechnungsgrundlage:
Mein bereinigtes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit der letzten zwei Jahre (weil der Bescheid des dritten noch aussteht, nimmt sich aber nicht viel), durchschnittlich ca. 2500 €.
Daraus wird ein Unterhalt nach DT abgeleitet: 467 €. Dazu ein imaginärer Mehrbedarf, angeblich nach Unterhaltsrichtlinien, da ist das aber nicht zu finden, von 20%, also 74 €, abzüglich des halben Kindergeldes:
467+74-97=444 €.
Davon soll ich die eine Hälfte Bar bezahlen, die andere Hälfte habe ich durch Betreuung abgeleistet.
Jetzt meine Fragen:
1. ist diese Berechnung korrekt oder soll ich die anfechten?
2. Wenn ich mit der Mutter vereinbare, dass ich Unterhaltsleistungen als Naturalunterhalt erbringe (Klamotten), wird dann ihr Hartz IV gekürzt?
3. Wie gehe ich mit dem Kindergeld um? Noch bekomme ich es ausgezahlt und überweise die Hälfte davon an die Kindesmutter. Weiter so? Oder Zahlung einstellen?
4. Wenn ich es richtig verstehe, hat mein Sohn auch einen Anspruch auf 222 € an die KM, wenn er bei mir ist. Forder ich den ein? Habe ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
5. Was ist mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit der Mutter? Kann ich die einfordern oder imaginär anrechnen lassen?
Besten Dank für Antworten und Ideen!
Karl